Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige (Pflegepersonen) aus irgendwelchen Gründen die Pflege Ihres Liebsten selbst nicht durchführen können gibt es die Möglichkeit, dass wir uns bis zu 60 Stunden im Jahr um den Pflegebedürftigen kümmern können. Voraussetzung ist mindestens der Pflegegrad 2.

Diese Leistung wird nicht an die Sachleistungen angerechnet und ist für Sie kostenfrei.

Vorteil: Sie erhalten weiterhin ihr Pflegegeld in voller Höhe!

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 1612 € jährlich!

 

Wir beraten Sie gern!

0331 813 29 700

 

Mehr Informationen dazu im folgenden InfoVideo...


Gesetzlicher Anspruch: §39 SGB XI "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson":

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html