Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegebedürftige haben bereits ab dem Pflegegrad 1 einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von 480 € jährlich!

Somit können Sie sich die Kosten für u.a. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel sparen.

Um die Antragstellung kümmern wir uns.

 

Wir beraten Sie gern!

0331 813 29 700

 

Mehr Informationen dazu im folgenden InfoVideo...


Gesetzlicher Anspruch: §40 Abs. 1 und 2 SGB XI "Pflegehilfsmittel":

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html