Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben sie einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich.

 

Wir beraten Sie gern!

0331 813 29 700

 

Mehr Informationen dazu im folgenden InfoVideo...

Gesetzlicher Anspruch: §45 b SGB XI "Entlastungsbetrag":

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html