Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben sie einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich.
Wir beraten Sie gern!
0331 813 29 700
Mehr Informationen dazu im folgenden InfoVideo...
Gesetzlicher Anspruch: §45 b SGB XI "Entlastungsbetrag":
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html